Sie benötigen einen neuen Energieausweis?
Hier können Sie direkt über unser Bestellformular einen verbrauchsabhängigen Energieausweis bestellen. Sollten Sie einen Bedarfsausweis benötigen oder sind sich nicht sicher, welcher Energieausweis für Ihr Objekt der Richtige ist?
Dann schreiben Sie uns einen kurze E-Mail an [email protected] oder rufen uns während unserer Geschäftszeiten an. Wir beraten Sie gerne, denn auf uns können Sie zählen!Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis (2004 zunächst als Energiepass bezeichnet) legt den energetischen Zustand und die Energieeffizienz einer Immobilie offen. Ein potenzieller Mieter oder Käufer kann so erkennen, wie effektiv das Gebäude darauf ausgelegt ist, die Wärmeverluste gering zu halten und wie hoch die zu erwartenden Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden. Der große Vorteil der Energieausweise ist, dass man auf diese Art marktübergreifend die Energieeffizienz von unterschiedlichen Gebäuden miteinander vergleichen kann – in vielen Fällen erleichtert das Dokument die Miet- und Kaufentscheidung bedeutend. Welche weiteren Daten und Werte in einem Energieausweis enthalten sein müssen, gibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Hierzu zählt beispielsweise der Energiekennwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr mit Vergleichswerten und Erläuterungen. Der Energieausweis kommt jedoch nicht einzig den Mietern und Käufern zu Gute, sondern in besonderer Weise auch dem Objekt selbst: Es wird ein Anreiz für die Immobilienbesitzer geschaffen, ihre Objekte energetisch zu sanieren. Denn die markante Farbskala zeigt auf den ersten Blick und unmissverständlich an, wie es um den energetischen Zustand der Immobilie bestellt ist. Genauso wie Haushaltsgeräte, werden auch Gebäude in Energieeffizienzklassen eingeteilt. Mit der Pflicht zum Energieausweis soll eine Energieeinsparung im Gebäudebestand erzielt werden, so der Gedanke der Bundesregierung bei Verabschiedung der Energieeinsparverordnung.
Einfach leichter zum Energieausweis dank CAC
Das Jahr 2014 brachte eine grundlegende Veränderung in die Immobilienwirtschaft. Denn seit Mai 2014 gilt die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), welche es für Makler, Verwalter und Vermieter zur Pflicht macht, Kauf- und Mietinteressenten bei der Besichtigung einer Immobilie in Eigeninitiative einen Energieausweis vorzulegen. Ebenfalls verpflichtet die Gesetzesänderung dazu, bereits in der Immobilienanzeige spezielle Angaben aus dem Energieausweis aufzuführen. Was für Käufer und Mieter ein hohes Maß an Transparenz und Kalkulierbarkeit bedeutet, kann für die Gegenseite schnell zum Stressfaktor werden: Seit dem 01.05.2015 gelten fehlende Angaben zur Energieeffizienz von Immobilien in kommerziellen Anzeigen als Ordnungswidrigkeit und werden dementsprechend geahndet. Dabei ist der Weg zu einem Energieausweis, der alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, gar nicht weit. Wir bei CAC sind ein eingespieltes Team mit einem seit vielen Jahren bewährten Konzept: In Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Energieberater bieten wir sowohl den bedarfsorientierten, als auch den verbrauchsorientierten Energieausweis an. So schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit in der Immobilienwirtschaft. Auf uns können Sie zählen!
Auf die Gültigkeit kommt es an!
Diese beträgt zehn Jahre. Den Energieausweis zur Hand zu nehmen lohnt sich, denn bei Verkauf und Vermietung muss die Gültigkeit zwingend gegeben sein. Anderenfalls wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die eine hohe Geldstrafe nach sich ziehen kann. Gerade zum aktuellen Zeitpunkt verlieren wieder viele Energieausweise ihre Gültigkeit. Ist auch Ihrer dabei? Dann kontaktieren Sie uns am besten noch heute – wir sind für Sie da!
CAC: Ein Anbieter für alle Bedürfnisse
CAC bietet Ihnen den verbrauchsorientierten Energieausweis ebenso an, wie den bedarfsorientierten. Und das beste daran: Dazu müssen Sie nicht einmal Kunde für die Heizkostenabrechnung bei uns sein! Überzeugen Sie sich selbst von unserem unkomplizierten und bewährten Konzept. Welches Dokument benötigen Sie? Den bedarfsorientierten Energieausweis z. B. für Einfamilienhäuser oder Neubauten, der aussagekräftig über die Gesamtbetrachtung des Gebäudes den errechneten Energiebedarf angibt? Oder den verbrauchsorientierten Energieausweis, der hauptsächlich aus den Daten der letzten drei Heizkostenabrechnungen erstellt werden kann und den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes aufzeigt? Gerne beraten wir Sie in enger Zusammenarbeit mit unserem erfahrenen Energieberater und stellen Ihnen Ihr individuelles Dokument aus.
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