CAC Ihr Profi für Heizkostenabrechnungen
Für eine korrekte und rechtssichere Erstellung der jährlichen Heizkostenabrechnung sind spezielle Fachkenntnisse nötig, denn das Ziel der Energieeinsparung stellt immer neue Herausforderungen. Durch Neuerungen und Gesetztes Änderungen ist es oft nicht leicht, den Überblick zu behalten. Aber auf uns können Sie zählen! Wir unterstützen Sie gerne und übernehmen für Sie die Erstellung einer rechtssicheren Heizkostenabrechnung – denn das ist unser Fachgebiet!
Ob Sie eine Heizkostenabrechnung erstellen müssen und welche rechtlichen Grundlagen dabei zu beachten sind, wie der Ablauf bis zur fertigen Abrechnung aussieht und vieles mehr erfahren Sie in den folgenden Abschnitten:
Wer muss eine Heizkostenabrechnung erstellen?:
Die Erstellung einer Heizkostenabrechnung ist für Ihre Liegenschaft ab zwei Wohn-/Nutzeinheiten mit zentraler Heizanlage möglich. Für Gebäudeeigentümer, Eigentümergemeinschaften (vertreten durch eine Hausverwaltung) oder Wärmelieferanten, die dem Mieter gegenüber direkt abrechnen, gelten die Bestimmungen der Heizkostenverordnung (HKVO).
Rechtliche Grundlagen:
Eine rechtssichere Abrechnung basiert immer auf den Vorgaben der Heizkostenverordnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Wir bei CAC sind immer auf dem neuesten Stand, um Ihnen eine korrekte, doppelt geprüfte und rechtssichere Abrechnung zu erstellen.
Der Ablauf:
Ihre Liegenschaft erfüllt alle Kriterien für die Erstellung einer Heizkostenabrechnung oder Sie wollen den Wärmemessdienst wechseln und möchten wissen, wie es weitergeht!?
Nachfolgend erhalten Sie eine Schritt-für-Schritt-Übersicht von der Angebotsanfrage bis zur fertigen Abrechnung:
- Angebotsanfrage: Sie wollen bei uns Kunde werden und ein Angebot für die Erstellung der Heizkostenabrechnung ggf auch für Messgeräte anfordern!? Mit nur einem Klick können Sie Hier schnell und unkompliziert unser Angebotsanfragenformular ausfüllen. Alternativ können Sie uns gerne die Eckdaten von Ihrer Liegenschaft (Anschrift, Anzahl der abzurechnenden Einheiten, gewünschter Leistungsumfang, Anzahl und Typen der verbauten Zähler), sowie Ihre Kontaktdaten per E-Mail an [email protected]
- Angebotserstellung: Sobald uns alle Daten vollständig vorliegen erstellen wir Ihnen Ihr persönliches individuelles Angebot innerhalb kürzester Zeit und lassen es Ihnen -entsprechend Ihren Wünschen – per E-Mail, Fax oder Post zukommen. Sollten Sie Rückfragen zu Ihrem Angebot haben, können Sie uns gerne während unserer Telefonzeiten erreichen oder uns eine E-Mail schreiben und wir helfen Ihnen gerne weiter, denn auf uns können Sie zählen!
- Angebotsannahme: Wenn Sie sich für unser Angebot entschieden haben, lassen Sie uns dieses Bitte unterschrieben per Post oder E-Mail zukommen, damit wir alle weiteren Schritte einleiten können.
- Vertragserstellung und Vertragsannahme: Auf der Basis des unterschriebenen Angebots erstellen wir den Wärmedienstvertrag und übersenden Ihnen diesen in 2-facher Ausfertigung per Post. Bitte schicken Sie uns ein Vertragsexemplar unterschrieben wieder zurück, damit wir Ihre Liegenschaft in unserem Abrechnungssystem anlegen können und somit Ihr Vertrag wirksam wird.
- Stammdatenanlage: Bei Liegenschaften, die vorher von einem anderen Wärmemessdienst betreut wurden, legen wir alle Stammdaten (Liegenschaft, Nutzer, Geräte) anhand der letzten Gesamtabrechnung an, welche Sie uns bitte schnellstmöglich per E-Mail oder Post zukommen lassen. Sollte Ihnen in Ausnahmefällen keine alte Abrechnung vorliegen, machen wir im Zuge der ersten Jahresablesung eine Datenaufnahme. Bei Neubauten oder Liegenschaften die erstmalig mit Zählern ausgestattet werden, erfolgt in der Regel ein Besichtigungstermin durch einen unserer kompetenten Techniker.
- Ablesung: Die Jahresablesung planen wir jährlich anhand des vereinbarten Abrechnungszeitraumes ein und informieren die Nutzer Ihrer Liegenschaft ca. 10 bis 14 Tage vorher per Hausaushang über den Termin. Sollten bei diesem Termin nicht alle Nutzer anwesend sein, hinterlassen unsere Techniker den Nachtermin direkt an der Wohnungstür oder in Einzelfällen werden die Nutzer telefonisch über den Nachtermin informiert.
- Abrechnungsunterlagen: Die Abrechnungsunterlagen – Kostenerfassungsblatt und Nutzerliste – können Sie bequem und umweltschonend unter vielen anderen tollen Featchers in unserem modernen Kundenportal MEIN CAC ausdrucken oder direkt online ausfüllen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an! Sollten Sie die Abrechnungsunterlagen ganz klassisch per Post erhalten wollen, machen wir auch dies möglich und schicken diese Parallel zur Einplanung der Jahresablesung an Sie raus. Die zur Abrechnung benötigten Daten und Beträge, sowie eventuelle im abzurechnenden Zeitraum angefallene Nutzerwechsel sind von Ihnen auf dem jeweiligen dafür vorgesehen Formular einzutragen und rechtzeitig an uns zu übermitteln, damit die Heizkostenabrechnung fristgerecht fertiggestellt werden kann.
- Erstellung der Abrechnung: Sobald alle zur Abrechnung notwendigen Unterlagen bei uns eingegangen sind und die Jahresablesung abgeschlossen wurde, wird die Abrechnung von unseren fachkundigen Mitarbeitern in kürzt möglicher Zeit fertiggestellt. Die fertige Abrechnung stellen wir Ihnen ganz nach Ihren Wünschen in digitaler Form umweltschonend über unser Webportal MEIN CAC zum Download zur Verfügung oder senden Ihnen diese ganz klassisch per Post zu.
Liegenschaften mit Besonderheiten
Ihre Liegenschaft wird z.B. mit Solarunterstützung betrieben? Sie haben verschiedene Nutzungsarten in Ihrer Liegenschaft oder die baulichen Gegebenheiten machen die Aufteilung in Nutzergruppen nötig? Handelt es sich um eine Einrohrheizung und es soll der Rohrwärmeverlust berücksichtigt werden?
Für uns bei CAC sind diese und viele weitere Sonderfälle natürlich kein Problem. Sprechen Sie uns einfach auf die Besonderheiten Ihrer Liegenschaft an und wir beraten Sie gerne.
Wissenswertes
Mit nur einem Klick auf die nachfolgenden Punkte erhalten Sie einige interessante Informationen rund um das Thema „Abrechnung“
Heizkostenverordnung (Wikipedia)
Anleitung zum Ausfüllen der Abrechnungsunterlagen